Waisenrente


Schützen Sie Ihre Familienangehörigen vor finanziellen Sorgen.

Der Tod eines Elternteils ist ein grosser Verlust. Zu den emotionalen Belastungen kommen oft auch noch deren finanzielle hinzu. Schützen Sie Ihre Familienangehörigen mit dem Abschluss einer Waisenrente vor finanziellen Sorgen und stellen Sie die Ausbildungskosten der Kinder sicher.

 

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Fakten

Versicherte Leistung
Waisenrente pro Jahr, zahlbar pro Kind bis Alter 20 des Kindes (sofern in Ausbildung bis maximal Alter 25)
Prämienbefreiung
Mitversichert, Wartefrist 3 Monate
Versicherte Risiken
Krankheit und Unfall / Nur Krankheit möglich
Geltungsbereich
Weltweit
Versicherungsbeginn
Ab Alter 18
Laufzeit
Jeweiliges Kalenderjahr, jährliche (stillschweigende) Verlängerung bis maximal Alter 64 (Frauen) / 65 (Männer) der versicherten Person
Anpassung versicherte Leistung
Monatlich möglich
Kündigung oder Aufhebung
Auf Ende eines beliebigen Monats (Frist 30 Tage / im ersten Versicherungsjahr nur per 31. Dezember)
Versicherungsende
Alter 64 (Frauen) / 65 (Männer) der versicherten Person
Finanzierung
Jährlicher Tarif

Wann ist eine Waisenrentenversicherung sinnvoll?

 

Durch eine Waisenrentenversicherung kann Ihr Kind in Ergänzung zur 1. und 2. Säule genügend abgesichert werden. Ausschliesslich von dieser Rente leben können Mutter/Vater und Kind aber nicht, solange die Mutter/der Vater kein aus­reichendes Erwerbs­einkommen hat. Sie sollten sich darum auch noch um eine auf die individuel­len Bedürfnisse Ihrer ­Familie zugeschnit­tene Todesfallversicherung kümmern und sich entsprechend durch uns beraten lassen.

 

Unterstützung für die Hinterbliebenen

 

Mit einer Waisenrente sichern Sie Ihre Kinder finanziell ab. Die maximal versicherbare Waisenrente pro Jahr beträgt CHF 18'000. Die Leistung wird pro Kind ausbezahlt, die Prämie wird jedoch nur für ein Kind in Rechnung gestellt.

 

Sie profitieren von folgenden Vorteilen

 

  • Finanzielle Sicherheit und hoher Vorsorgeschutz für Ihre Familie
  • Absicherung von finanziellen Verpflichtungen
  • Tiefe Prämien, da die Prämie unabhängig ist von der Anzahl Kinder
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit: Falls Sie infolge Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden, bezahlen wir die Prämien nach einer Wartefrist von 3 Monaten für Sie weiter.

 

Im Todesfall erhalten Ihre Kinder eine Waisenrente mit einer Laufzeit bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. Befindet sich Ihre Tochter / Ihr Sohn noch in Ausbildung, so wird die Waisenrente weiter bezahlt, längstens jedoch bis zum vollendetem 25. Altersjahr.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns.
+41 44 213 20 60