Schützen Sie sich mit dem Abschluss einer Invalidenrente vor den finanziellen Folgen eines Erwerbsausfalles
Schützen Sie sich mit dem Abschluss einer Invalidenrente vor den finanziellen Folgen eines Erwerbsausfalles aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Die Invalidenrente stellt das gewünschte Ersatzeinkommen in Form einer regelmässigen Rente sicher oder ergänzt bereits vorhandene, aber ungenügende Leistungen. Zudem können Sie die Invalidenrente flexibel Ihren jeweiligen Lebensumständen anpassen.
Als junge, berufstätige Person erhalten Sie geringe Invaliditätsleistungen aus der ersten und zweiten Säule. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente sichern Sie sich ein zusätzliches Einkommen für den Fall, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig werden. So sind Sie in der Lage, Ihren gewohnten Lebensstandard weiter zu führen.
Als berufstätige/r Ehepartner/in mit fixen finanziellen Verpflichtungen möchten Sie den Lebensstandard Ihrer Familie sichern, auch wenn Sie durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden. Idealerweise stimmen Sie Ihre Lohnfortzahlungsregelung bezüglich Wartefrist, Rentenhöhe und Laufzeit mit der Erwerbsunfähigkeitsrente ab und füllen etwaige Vorsorgelücken.
Studierende und Lehrlinge erhalten nur geringe Leistungen aus der staatlichen Invalidenversicherung (1.Säule). Daher sind sie von den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit besonders betroffen. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente können sie sich zu günstigen Konditionen für den Fall der Fälle eine zusätzliche Rente sichern.
Mit einer Invalidenrente verschaffen Sie sich und Ihren Angehörigen das notwendige Ersatzeinkommen, sollte Ihr reguläres Einkommen durch Erwerbsunfähigkeit plötzlich ausfallen.
Die Invalidenrente ist eine reine Risikoversicherung ohne Sparvorgang. Die vereinbarten regelmässigen Rentenzahlungen werden ausbezahlt, sofern das Risiko «Erwerbsunfähigkeit» infolge Unfall oder Krankheit eintritt.
Sie finanzieren die Versicherung mit jährlichen Zahlungen.
Bei Invalidität infolge Krankheit oder Unfall wird nach der vereinbarten Wartefrist von 24 Monaten die versicherte Leistung fällig. Die Höhe der Rentenzahlungen richtet sich nach dem Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit. Entsprechend wird eine Invalidenrente nach folgender Skala ausgerichtet: